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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.2 Definition, Anlässe, Orte
6.2.2 Mobile Arbeit, flexibles Arbeiten

Es gibt hierzu 19 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2016
Begriffsbestimmungen
Mobiles Arbeiten umfasst alle arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeiten, die temporär oder regelmäßig außerhalb der Betriebsstätten der [Firma] online (z. B. per Computer oder Smartphone) oder offline (z. B. per Papiermedien) durchgeführt werden können. Mobiles Arbeiten kann ganztägig oder stundenweise an allen Arbeitstagen erfolgen.

Mobiles Arbeiten kann auch in regelmäßiger Form zu fest vereinbarten Zeitpunkten, z. B. stundenweise, ganztägig oder an festen Wochentagen, erfolgen. Diese Form von Mobilem Arbeiten liegt bei einer gemeinsamen Festlegung eines Zeitraumes von über sechs Monaten vor.

Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Dienstreisen und Tätigkeiten, die aufgrund der Arbeitsaufgabe außerhalb der Betriebsstätten der [Firma] erbracht werden müssen (z. B. Erprobungs-/Messfahrten, Messen, Veranstaltungen sowie Kunden- und Rennsporteinsätze) fallen nicht unter den Begriff Mobiles Arbeiten.

Betriebliche Arbeitszeit im Sinne dieser Vereinbarung ist die Arbeitszeit, die die Beschäftigten in den Betriebsstätten der [Firma] erbringen.

Mobile Arbeitszeit im Sinne dieser Vereinbarung ist die Arbeitszeit, die die Beschäftigten außerhalb der Betriebsstätten der [Firma] erbringen mit Ausnahme von Ziff. 3. Abs. 3.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /273
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