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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.1 Grundsätze

Es gibt hierzu 26 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2015
§ 5
Vertragliche Grundlage
Mobile Arbeit setzt eine schriftliche Vereinbarung zwischen [Firma] und Arbeitnehmer voraus, die den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers ergänzt ("Zusatzvereinbarung mobiles Arbeiten"). Die Zusatzvereinbarung mobiles Arbeiten regelt die Einzelheiten der mobilen Arbeit.
Zunächst muss der Arbeitnehmer die Beschäftigung auf einem mobilen Arbeitsplatz bei seinem Vorgesetzten beantragen. Hierzu verwendet der Arbeitnehmer das "Formular mobiles Arbeiten" (Anlage 1 der BV Mobiles Arbeiten). Der/die Vorgesetzte prüft den Antrag in Abstimmung mit der Abteilung Personal. Prüfungsmaßstab ist die persönliche Eignung des Arbeitnehmers für mobile Arbeit unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange.
Die abschließende Entscheidung über die Beschäftigung auf einem mobilen Arbeitsplatz trifft der/die Vorgesetzte (nach Abstimmung innerhalb des Bereiches) mit der Abteilung Personal.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /270
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