Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.1 Grundsätze

Es gibt hierzu 26 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2013
§ 2 Personenkreis, Grundsätze
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle (in Vollzeit und Teilzeit beschäftigten) Mitarbeiter, sofern sie nicht leitende Angestellte gemäß § 5 Absatz 3
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind oder sofern sie nicht bereits eine arbeitsvertragliche Regelung zur Home Office haben.

Ein Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf einen Home Office Tag besteht nicht. Das Unternehmen kann einen Home Office Tag unter Angabe eines Grundes ablehnen. Dem Mitarbeiter dürfen aus einer Ablehnung keine Nachteile erwachsen.

Die Ausübung eines Home Office Tags ist auf maximal 6 Tage im laufenden Kalenderjahr beschränkt. Anträge auf einen Home Office Tag sind über den Vorgesetzten zu stellen. Die Personalabteilung stellt dafür ein geeignetes Formular zur Verfügung.

Der Vorgesetzte und die HR Abteilung prüfen den Antrag unverzüglich nach Einreichung. Die Bearbeitung und Entscheidung über einen Home Office Tag erfolgt unverzüglich nach Antragseingang. Ist es dem Mitarbeiter aus zeitlichen Gründen nicht möglich, einen Home Office Tag rechtzeitig schriftlich anzumelden, so kann er die Anmeldung mündlich erledigen. Die Genehmigung oder Ablehnung erfolgt ebenso mündlich. In diesem Fall ist der schriftliche Antrag zeitnah nachzuholen.

Grundsätzlich sind solche Arbeiten für den Home Office Tag geeignet, die eigenständig und eigenverantwortlich durchführbar sind sowie wirtschaftlich und betrieblich sinnvoll in den häuslichen Bereich des Mitarbeiters verlagert werden können. Elektronische Arbeiten sind nur auf einem firmeneigenen Notebook durchzuführen.
Die Mitnahme von Dokumenten außerhalb des Unternehmens ist nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten gestattet.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /229
Textauszug 13 von 26 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen