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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.1 Grundsätze

Es gibt hierzu 26 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2013
§ 7 Verpflichtungen des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer hat das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 vor Aufnahme der Home Office-Arbeit sowie regelmäßig mindestens einmal im Jahr darzulegen. Zur Darlegung ist es nach erstmaliger Aufnahme der Home Office-Arbeit hinreichend, der Arbeitgeberin ein aktuelles Lichtbild des Home Office zu übergeben.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, der Arbeitgeberin jeden bevorstehenden Wohnungswechsel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. § 6 Abs. 2 gilt entsprechend.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /241
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