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| 6.3 | Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze |
| 6.3.1 |
Grundsätze
Es gibt hierzu 26 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2013 |
| § 7 Verpflichtungen des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer hat das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 vor Aufnahme der Home Office-Arbeit sowie regelmäßig mindestens einmal im Jahr darzulegen. Zur Darlegung ist es nach erstmaliger Aufnahme der Home Office-Arbeit hinreichend, der Arbeitgeberin ein aktuelles Lichtbild des Home Office zu übergeben. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, der Arbeitgeberin jeden bevorstehenden Wohnungswechsel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. § 6 Abs. 2 gilt entsprechend. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /241 |
| Textauszug 15 von 26 | « vorheriger | nächster » |