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| 6.3 | Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze |
| 6.3.1 |
Grundsätze
Es gibt hierzu 26 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 0 |
| Grundsatz Für die Einrichtung des Home Office Arbeitsplatzes gelten die Bestimmungen der gültigen Tarifverträge. Die individuell abgeschlossenen Arbeitsverträge bleiben weiterhin bestehen. Zusätzlich wird eine Zusatzvereinbarung gem. Ziffer 3 geschlossen. Alle betrieblichen Regelungen gelten unverändert bzw. sinngemäß weiter, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Grundsätzlich befindet sich der Arbeitsplatz auf dem Firmengelände. Abweichungen davon sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Arbeitgeber schließt eine Zweitnutzung des betrieblichen Arbeitsplatzes aus. Die Beschäftigten werden vom Arbeitgeber über alle betrieblichen Ereignisse informiert. Sie haben das Recht, an allen Betriebs- oder Abteilungsversammlungen und Besprechungen und den Gesundheitstagen teilzunehmen. Die Ermöglichung der Teilnahme an Betriebsversammlungen wird sichergestellt. Beschäftigte, welche im Rahmen des IT-Übergangs aus [Ort] mit der Betriebsvereinbarung vom 12. Februar 2004 einen Home Office Anteil haben, sind von den Ziffern 3 und 4 dieser Vereinbarung ausgenommen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /257 |
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