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| 6.3 | Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze |
| 6.3.1 |
Grundsätze
Es gibt hierzu 26 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Elektro 2013 |
| [...] - Private Nutzung und Überlassung an Dritte Die private Nutzung der vom Arbeitgeber speziell für die Telearbeit zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Informationstechnologie ist nicht gestattet. Eine Überlassung der betrieblichen Mittel an Dritte ist nicht zulässig. Im Übrigen gelten die allgemeinen betrieblichen Regelungen zur Privatnutzung von Firmeneigentum. - Arbeitsunfähigkeit, Urlaub Während eines Urlaubs, Bildungsurlaubs, an Freizeittagen, bei Arbeitsunfähigkeit und gesetzlichen Beschäftigungsverboten bzw. Kur etc. ist eine Beschäftigung des Arbeitnehmers in Telearbeit nicht gestattet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /256 |
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