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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.1 Grundsätze

Es gibt hierzu 26 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Elektro 2013
Regelungen für die unregelmäßige Telearbeit
Unregelmäßige Telearbeit (sog. Home Office-Tage) ist im Einzelfall vorab mit dem Vorgesetzten abzustimmen und muss jeweils durch diesen schriftlich genehmigt werden. Im Durchschnitt soll die Anzahl der in Anspruch genommenen unregelmäßigen Home Office-Tage 3 Tage pro Monat nicht überschreiten und keinen regelmäßigen Charakter haben.Es gelten die anwendbaren allgemeinen Regelungen gem. Ziffer 5.
Sofern dies aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig wird, kann auch nach Genehmigung eines Home Office-Tages die Anwesenheit im Betrieb vom Vorgesetzten verlangt werden.
Eine Kostenerstattung oder die Zahlung einer Aufwandsentschädigung erfolgt nicht.
Notwendige Fahrten zur betrieblichen Arbeitsstätte sind nicht als Dienstreise abrechenbar. Eventuell anfallende Kosten werden vom Arbeitgeber nicht übernommen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /256
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