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| 6.3 | Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze |
| 6.3.1 |
Grundsätze
Es gibt hierzu 26 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2015 |
| § 6 Prinzip der Freiwilligkeit Die Beschäftigung auf mobilen Arbeitsplätzen erfolgt nach dem Prinzip der beiderseitigen Freiwilligkeit. Sowohl die Arbeitnehmer als auch [die Firma] können die Beschäftigung auf einem mobilen Arbeitsplatz ablehnen. Die Gründe hierfür werden in einem persönlichen Gespräch zwischen dem Arbeitnehmer und dem Vorgesetzten erläutert. Den Arbeitnehmern dürfen aus dem Antrag auf mobile Arbeit bzw. der Ablehnung der Beschäftigung auf einem mobilen Arbeitsplatz keine Nachteile entstehen. Ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Beschäftigung auf einem mobilen Arbeitsplatz besteht nicht. Die Abteilung Personal stellt sicher, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt wird und die Betriebsvereinbarung unternehmensweit einheitlich angewendet wird. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /270 |
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