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| 6.3 | Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze |
| 6.3.1 |
Grundsätze
Es gibt hierzu 26 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2016 |
| Grundsatz zum Mobilen Arbeiten Die Beschäftigen haben grundsätzlich das Recht mobil zu arbeiten, wenn es mit der Arbeitsaufgabe vereinbar ist. Eine Begründung der Beschäftigten zu Mobilem Arbeiten ist nicht erforderlich. Mobiles Arbeiten ist für die Beschäftigten freiwillig. Die Führungskräfte können Mobiles Arbeiten anregen und fördern. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /273 |
| Textauszug 26 von 26 | « vorheriger |