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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.1 Grundsätze

Es gibt hierzu 26 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2016
Grundsatz zum Mobilen Arbeiten
Die Beschäftigen haben grundsätzlich das Recht mobil zu arbeiten, wenn es mit der Arbeitsaufgabe vereinbar ist. Eine Begründung der Beschäftigten zu Mobilem Arbeiten ist nicht erforderlich.

Mobiles Arbeiten ist für die Beschäftigten freiwillig. Die Führungskräfte können Mobiles Arbeiten anregen und fördern.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /273
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