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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.1 Grundsätze

Es gibt hierzu 26 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2012
Leistungs- bzw. Verhaltenskontrolle
Eine Verhaltens- und/oder Leistungskontrolle mittels Informations- und/oder Kommunikationstechnik findet nicht statt. Im Übrigen gelten die Betriebsvereinbarungen zur Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik auch für WebCommuting.

Kontakt zum Betrieb und Zuordnung
Mitarbeiter dürfen wegen ihrer Arbeit im Rahmen von WebCommuting weder beim beruflichen Fortkommen, beim Entgelt noch In sonstiger Weise benachteiligt werden.
Der Zugang zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter ist in gleicher Weise zu gewährleisten, als wenn sie im Betrieb arbeiten würden Mitarbeiter, die WebCommuting nutzen, haben das Recht, an Betriebsversammlungen und sonstigen Mitarbeiterversammlungen Im Betrieb teilzunehmen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /215
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