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| 6.3 | Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze |
| 6.3.1 |
Grundsätze
Es gibt hierzu 26 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Forstwirtschaft 2011 |
| § 3 Benachteiligungsverbot, Kontakt zur Dienststelle Durch die Teilnahme am Modell FAO [Flexibilisierung der Arbeitsorganisation] dürfen den Beschäftigten keine beruflichen Nachteile entstehen. Für die dienstliche Beurteilung ist darauf zu achten, dass trotz der räumlichen Trennung die notwendigen Informationen beschafft werden. Die Fachvorgesetzten erstellen nach sechs Monaten und danach einmal jährlich eine Ergebnismitteilung (Anlage 4) zur Teilnahme der Beschäftigten am Modell FAO und geben diese an die Teilnehmer (Beschäftigte) und an die personalführende Stelle weiter. § 4 Dauer der Teilnahme am Modell FAO Die Teilnahme am Modell FAO umfasst in der Regel einen Zeitraum zwischen sechs und zwölf Monaten. Sie kann danach auf Antrag der Beschäftigten verlängert werden. Der entsprechende Antrag soll bei der zuständigen personalführenden Stelle spätestens drei Monate vor dem Auslaufen der Vereinbarung/der Nebenabrede auf dem Dienstwege gestellt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /217 |
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