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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.2 Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen

Es gibt hierzu 37 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2013
Leitlinie "Mobiles Arbeiten

Was genau heißt "Mobiles Arbeiten"?
Arbeit ist dann "mobil", wenn sie an mehreren Orten stattfinden kann. Die Leistungserbringung bei mobilem Arbeiten erfolgt an einem anderen Ort als dem üblichen Arbeitsplatz oder auch zuhause.

Was ist der Unterschied zwischen Mobilem Arbeiten und stationärer Telearbeit?
Mobiles Arbeiten soll bedarfsorientiert und in der Regel temporär in Absprache zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrages genutzt werden.
Stationäre Telearbeit dient im Gegensatz hierzu der regel- bzw. planmäßigen Nutzung eines Arbeitsplatzes zu Hause. In diesem Fall erfolgt die Regelung der Arbeitszeitverteilung und -erfassung sowie Anzahl der Anwesenheitstage in der betrieblichen Arbeitsstätte schriftlich im Rahmen eines befristeten Zusatzvertrages zum Arbeitsvertrag.

Für wen kommt Mobiles Arbeiten in Frage?
Mobiles Arbeiten ist eine Option für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ob und in welchem zeitlichen und inhaltlichen Umfang diese Option genutzt werden kann, ist mit dem Vorgesetzten formlos zu vereinbaren. Dabei gilt natürlich das Prinzip der beiderseitigen Freiwilligkeit.
Beide Seiten haben das Recht zum jederzeitigen Widerruf.
Der direkte Vorgesetzte entscheidet über den Wunsch der Beschäftigten nach Mobilem Arbeiten. Ist keine Einigung zwischen dem direkten Vorgesetzten und den Beschäftigten möglich, entscheidet der nächsthöhere Vorgesetzte (mindestens Ebene 3).
Entstehen in diesem Zusammenhang Zusatzkosten, ist die Zustimmung des Kostenstellenverantwortlichen erforderlich.

Für welche Art von Aufgaben ist Mobiles Arbeiten geeignet?
Aufgaben und Tätigkeiten müssen geeignet sein, an verschiedenen Orten erledigt werden zu können (z. B. konzeptionelle und entwickelnde Tätigkeiten wie Konzepte, Recherchen, Gutachten, Programme etc.). Dies gilt vor allem für Tätigkeiten, die nicht eine ständige Anwesenheit oder Erreichbarkeit im Betrieb erfordern.
Die Regelungen zum Datenschutz müssen eingehalten werden.

Besteht bei Mobilem Arbeiten ein Anrecht auf einen Laptop?
Nein. Entscheidungen über Hardware muss der Fachbereich (Kostenstellenverantwortlicher) treffen. Die Beschäftigten nutzen die vorhandene IT-Ausstattung oder ihren privaten DSL-Anschluss. Die [Firma] übernimmt keine in diesem Zusammenhang gegebenenfalls zusätzlich entstehenden Kosten (z. B. Leitungskosten).

Eine Aufgabenerledigung mit privatem PC oder portablen Datenträgern (z. B. USB-Stick) ist aufgrund der erforderlichen IT-/Datensicherheit nicht erlaubt.
Ausgenommen sind die durch den IT-Bereich der [Firma] freigegebenen und angebotenen sicheren Anwendungen und Umgebungen zur Nutzung mit firmenfremder Hardware, z. B. den User owned Devices (UoD).

Was ist bei der Mitnahme von Betriebseigentum zu beachten?
Die Mitnahme von Betriebseigentum/Unterlagen oder Hilfsmittel ist nach Genehmigung im Rahmen der betrieblichen Regelung möglich, z. B. durch Materialpassierschein oder Mitnahmeschein.
Das Unternehmen haftet versicherungsrechtlich für die Gefahren, die von den Arbeitsmitteln ausgehen. Für die überlassenen Arbeitsmittel haben die Beschäftigten Sorgfaltspflicht zu wahren.

Hat Mobiles Arbeiten Auswirkungen auf die Unfallversicherung?
Während des Mobilen Arbeitens unterliegen die Beschäftigten dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, unabhängig vom Ort der Dienstverrichtung.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /224
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