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| 6.3 | Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze |
| 6.3.2 |
Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen
Es gibt hierzu 37 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2014 |
| § 2 Verfahrensablauf Mobiles Arbeiten setzt entsprechendes Einvernehmen zwischen dem Mitarbeiter und der zuständigen Führungskraft der jeweiligen Organisationseinheit voraus. Die Teilnahme am Mobilen Arbeiten erfolgt für den Mitarbeiter freiwillig. Umgekehrt besteht seitens des Mitarbeiters kein genereller Anspruch darauf, am Mobilen Arbeiten teilnehmen zu können. Geeignete Aufgaben können von Führungskraft und Mitarbeiter identifiziert werden. Geeignet sind beispielsweise einmalig oder unregelmäßig anfallende Aufgaben, die ein definiertes Arbeitsergebnis umfassen und die keine Präsenz im [Unternehmen] erfordern. Mobiles Arbeiten soll daneben aber auch in besonderen Ausnahmesituationen (zum Beispiel familiärer Art) möglich sein. Die Entscheidung, ob Mobiles Arbeiten im konkreten Fall möglich ist, trifft die zuständige Führungskraft. Ihre Entscheidung beruht auf im Einzelfall nachvollziehbaren Kriterien, die dem Mitarbeiter mitgeteilt werden müssen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /225 |
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