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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.2 Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen

Es gibt hierzu 37 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2014
§ 4 Verfahren
Der Antrag auf Mobiles Arbeiten ist formlos vor der Ausführung i. d. R. über eine Korrekturmeldung innerhalb der Zeitwirtschaft zu stellen. Die Genehmigung erteilt die zuständige Führungskraft.

Die Eingabe der im Rahmen des Mobilen Arbeitens erbrachten Arbeitszeiten erfolgt durch die dezentralen Zeitwirtschaftsbeauftragten gemäß der bestehenden Regelungen zur Gleitzeit und elektronischen Zeiterfassung.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /225
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