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| 6.3 | Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze |
| 6.3.2 |
Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen
Es gibt hierzu 37 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2013 |
| § 4 Voraussetzungen der Home Office-Arbeit Das Home Office muss in der Wohnung des Arbeitnehmers in einem Raum sein, in dem die Erbringung von Arbeitsleistungen rechtlich zulässig ist und der für den dauernden Aufenthalt zugelassen und vorgesehen sowie für die Aufgabenerledigung unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet ist. Hierzu zählen die einschlägigen Bestimmungen, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Bildschirmarbeitsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Das Home Office muss alle notwendigen technischen Vorrichtungen, insbesondere ein Telefon sowie einen Internetanschluss beinhalten. § 5 Schriftliche Vereinbarung Arbeitgeberin und Arbeitnehmer schließen zur Durchführung der Home Office-Arbeit eine schriftliche Vereinbarung ab. Diese setzt die Regelungen dieser Betriebsvereinbarung einzelvertraglich um und ergänzt diese um Details zu unter anderem den Punkten: Kündigung, Widerruf, Fristen sowie Regelungen zu Wechselprozessen, wenn z. B. die Home Office Tage gewechselt werden sollen oder zwischen festen / unregelmäßigem Home Office gewechselt werden soll. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /241 |
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