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| 6.3 | Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze |
| 6.3.2 |
Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen
Es gibt hierzu 37 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2014 |
| § 5 Kontakt zum Betrieb Die sozialen Kontakte der Mitarbeiter im Home Office zu ihrem Betrieb sind von besonderer Wichtigkeit. Hierzu gelten folgende Regelungen: Interne Besprechungen Bei internen Besprechungen (Abteilungsversammlungen, Staff-Meetings, Team-Treffen etc.) ist die Anwesenheit grundsätzlich erwünscht. Der Vorgesetzte hat das Recht, die Anwesenheit des Mitarbeiters im Unternehmen bei solchen Veranstaltungen unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeit und in Abstimmung mit den persönlichen Interessen des Mitarbeiters anzuordnen. Hierzu ist rechtzeitig, mit mindestens 3 Arbeitstagen Vorlauf, einzuladen, Ausnahmen für dringende Fälle oder Notfälle sind ausgenommen. Weiterbildungsveranstaltungen Mitarbeiter im Home Office haben die gleichen Ansprüche auf Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen wie alle anderen Mitarbeiter. Betriebsinterne Medien und Kommunikation Mitarbeiter im Home Office erhalten Zugang zu den betriebsinternen Informations- und Kommunikationssystemen. Betriebsversammlungen/Abteilungsversammlungen Mitarbeitern im Home Office ist die Teilnahme an Betriebsversammlungen/Abteilungsversammlungen zu gewähren. Findet eine außerordentliche Versammlung statt, so sind sie hierüber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Kontakt zum Betriebsrat Der Kontakt zwischen Betriebsrat und Mitarbeitern im Home Office, auch über betriebliche Kommunikationssysteme, ist zu gewährleisten. Ein Besuch des Mitarbeiters beim Betriebsrat sollte während der üblichen Anwesenheit im Betrieb erfolgen. Ist dies nicht möglich, gilt die Zeit einschließlich der erforderlichen Fahrzeiten als Arbeitszeit. Die Fahrtkosten werden vom Arbeitgeber erstattet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /247 |
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