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Alle Rechte vorbehalten
| 6.3 | Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze |
| 6.3.2 |
Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen
Es gibt hierzu 37 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Elektro 2013 |
| - Kontakt zum Betrieb Die Vorgesetzten stellen sicher, dass die Arbeitnehmer in Telearbeit über betriebliche Vorgänge und Bekanntmachungen sowie über abteilungsinterne Informationen unterrichtet bleiben oder Zugang zu diesen haben. Die Information über und die Teilnahme an Abteilungs- und/oder Betriebsversammlungen muss sichergestellt werden. Die Kommunikationsadressen des Betriebes bzw. betrieblichen Arbeitsplatzes (Telefon, Email, Post) werden unverändert beibehalten. Die Teilnahmemöglichkeit an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wird durch Telearbeit nicht berührt. - Leistungs- und Verhaltenskontrollen Betriebliche Regelungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten auch am häuslichen Arbeitsplatz. Daten, die zusätzlich im Zusammenhang mit der Telearbeit erhoben oder zum Nachweis vom Arbeitnehmer vorgelegt werden, werden nicht zur Auswertung und Überwachung von Leistung und Verhalten i. S. d. § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG genutzt, soweit andere betriebliche Regelungen dies nicht explizit zulassen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /256 |
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