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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.2 Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen

Es gibt hierzu 37 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Elektro 2013
- Kontakt zum Betrieb
Die Vorgesetzten stellen sicher, dass die Arbeitnehmer in Telearbeit über betriebliche Vorgänge und Bekanntmachungen sowie über abteilungsinterne Informationen unterrichtet bleiben oder Zugang zu diesen haben. Die Information über und die Teilnahme an Abteilungs- und/oder Betriebsversammlungen muss sichergestellt werden.
Die Kommunikationsadressen des Betriebes bzw. betrieblichen Arbeitsplatzes (Telefon, Email, Post) werden unverändert beibehalten.
Die Teilnahmemöglichkeit an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wird durch Telearbeit nicht berührt.

- Leistungs- und Verhaltenskontrollen
Betriebliche Regelungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten auch am häuslichen Arbeitsplatz. Daten, die zusätzlich im Zusammenhang mit der Telearbeit erhoben oder zum Nachweis vom Arbeitnehmer vorgelegt werden, werden nicht zur Auswertung und Überwachung von Leistung und Verhalten i. S. d. § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG genutzt, soweit andere betriebliche Regelungen dies nicht explizit zulassen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /256
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