Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.2 Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen

Es gibt hierzu 37 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Branchenübergreifend 2016
§ 9 Einschränkung bzw. Beendigung des Mobilen Arbeitens
Der Mitarbeiter kann jederzeit von der Möglichkeit des Mobilen Arbeitens ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Die Führungskraft hat die Möglichkeit, das Angebot des Mobilen Arbeitens gegenüber dem einzelnen Mitarbeiter teilweise einzuschränken oder gänzlich zu beenden, wenn in der Person des Mitarbeiters liegende Gründe oder betriebliche Abläufe dies erfordern.
In der Person des Mitarbeiters liegende Gründe können insbesondere in der übersteigerten oder der fehlenden bzw. der verringerten Leistungserbringung aufgrund der individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten des Mitarbeiters liegen.
Eine Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe durch die Inanspruchnahme des Mobilen Arbeitens kann insbesondere bei hohem Abstimmungsbedarf mit der Führungskraft und/oder den Kollegen, dem Erfordernis der Team- bzw. Projektarbeit oder dem Erfordernis der persönlichen Anwesenheit gegeben sein.

Die Führungskraft hat die Beendigungsgründe dem betroffenen Mitarbeiter, auf dessen Wunsch auch in Textform mitzuteilen. Finden die Führungskraft und Mitarbeiter im Dialog keine gemeinsame Lösung, kann die lokale Personalabteilung und/oder der lokale Betriebsrat hinzugezogen werden.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /266
Textauszug 23 von 37 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen