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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.2 Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen

Es gibt hierzu 37 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2012
Allgemeine Regelungen
Arbeiten außerhalb des Dienstortes setzen voraus, dass
- ein in der Person des Arbeitnehmers liegender oder betrieblicher Grund vorliegt,
- der Mitarbeiter und der Vorgesetzte die Zustimmungen erteilt haben und der örtliche Betriebsrat keine begründete Einwände gegen die generelle Möglichkeit zur kurzzeitigen, externen Arbeit dieses Mitarbeiters erhebt, indem er der Aufnahme des Mitarbeiters in die hierfür anzufertigende, standortbezogene Mitarbeiterliste innerhalb 1 Woche nach Zustellung widerspricht,
- am gewählten Arbeitsort die erforderlichen Voraussetzungen zur sachgerechten und erfolgreichen Ausführung der zu erledigenden Arbeiten vorliegen, d. h. die dazu erforderlichen Arbeitsmittel stehen bereit und es besteht erforderlichenfalls die Möglichkeit der verschlusssicheren Dokumentenablage,

Erforderliche Arbeitsmittel, wie Unterlagen, Laptop, Speichermedien etc. können vom betrieblichen Arbeitsplatz kurzzeitig mitgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Firmen-Laptops zur Erledigung Internet-basierter Tätigkeiten, die aus Gründen der Datensicherung ausschließlich mit einem Firmen-Laptop ausgeführt werden sollen. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel hat der Mitarbeiter mit entsprechender Sorgfalt zu behandeln. Der Mitarbeiter haftet nur bei vorsätzlich oder schuldhaft herbeigeführtem Schaden.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /207
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