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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.2 Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen

Es gibt hierzu 37 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2014
§ 2 Voraussetzungen und Teilnahme
Ein Home Office liegt dann vor, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitszeit regelmäßig ganz oder teilweise in seinen Räumen leistet. Die Initiative zur Einrichtung eines Home Office kann sowohl vom Mitarbeiter als auch vom Arbeitgeber ausgehen.
Die Teilnahme der Mitarbeiter an der Einrichtung von Home Offices ist freiwillig. Aus der Ablehnung durch den Mitarbeiter, die keine besondere Begründung verlangt, dürfen ihm keinerlei Nachteile entstehen. Die Angabe "aus persönlichen Gründen" ist ausreichend.
Der Mitarbeiter stellt einen schriftlichen Antrag an seinen hierarchischen Vorgesetzten. Dieser teilt seine Entscheidung innerhalb von 8 Wochen nach Antragstellung dem Mitarbeiter schriftlich mit.
Bei einer positiven Entscheidung wird die "Meldung von Mitarbeitern für Home Office" unverzüglich an HR weitergeleitet. HR leitet die "Meldung von Mitarbeitern für Home Office" an den Betriebsrat zur Genehmigung weiter. Die Meldung zum Home Office ist als Anlage 1 beigefügt und Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung. Jeder Mitarbeiter bleibt seiner bisherigen Lokation zugeordnet. Die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bleiben unberührt und sind einzuhalten.
Änderungen der in den Anlagen geregelten Punkte sind HR über die "Meldung von Mitarbeitern für Home Office" mitzuteilen. HR leitet diese an den Betriebsrat zur Genehmigung weiter.
Die Bedingungen zum Betrieb eines Home Office werden analog zur "Meldung von Mitarbeitern für Home Office" in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber abgeschlossen. Sie ist als Anlage 2 beigefügt und Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung.
Der Arbeitgeber kann aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen von der Einrichtung absehen. Ein ablehnender Bescheid ist dem Mitarbeiter und dem Betriebsrat gegenüber schriftlich zu begründen.
Die aktuellen betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen und Gesetze gelten unverändert.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /247
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