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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.2 Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen

Es gibt hierzu 37 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2013
§ 3 Voraussetzungen:
Der Antrag auf Home Office setzt voraus, dass
- der AN über einen geeigneten Raum verfügt,
- die Tätigkeit für Home Office geeignet ist, z. B. Tätigkeiten, die eigenständig und eigenverantwortlich durchführbar sind oder die konkret messbare Ergebnisse haben und die ohne Beeinträchtigung der Arbeitsablauforganisation erledigt werden können,
- die Arbeit keine ständige Anwesenheit im Betrieb erfordert.

§ 4 Freiwilligkeit:
Home Office ist für beide Parteien freiwillig und bedarf einer gesonderten individuellen und schriftlichen Vereinbarung. Aus der Teilnahme an einer individuellen Home Office-Regelung dürfen dem AN keine beruflichen Nachteile erwachsen.

§ 5 Betriebszugehörigkeit:
AN, die ein Home Office nutzen, bleiben Mitarbeiter/innen des Betriebes und behalten einen Arbeitsplatz. Hinsichtlich Urlaub, Krankheit und Arbeitsverhinderung aus anderen Gründen gelten die gleichen Grundsätze wie an betrieblichen Arbeitsplätzen. Die Möglichkeit, an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen, wird durch Home Office nicht eingeschränkt.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /252
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