Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.2 Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen

Es gibt hierzu 37 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2014
§ 4 Nutzer
Die Entscheidung, welche Nutzergruppen mit mobilen Arbeitsmitteln ausgestattet werden, trifft der Vorstand. Er entscheidet auch, welche Arbeitsmittel zum Einsatz kommen, Der Personalrat wird im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte beteiligt.
Die Überlassung ist zu dokumentieren.
Eine nur vorübergehende kurzfristige Überlassung - etwa die Überlassung des Abteilungslaptops - ist mit der Führungskraft abzusprechen/ist in der Abteilung zu dokumentieren.

§ 5 Haftung
Es gelten die allgemeinen Haftungsgrundsätze.

§ 6 Auswertungen
Jegliche Auswertungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung mit dem Personalrat.
Eine Standortermittlung findet nicht statt, ebenso wenig wird ein Bewegungsverhalten aufgezeichnet. Sofern der Anwender bei der Nutzung eines iPhones/iPads die Geodienste für die Profiler-App aktiviert hat, um das Gerät im Verlustfall zu orten, erhält er über eine Standortabfrage automatisch eine Benachrichtigungsmail.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /258
Textauszug 33 von 37 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen