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| 6.3 | Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze |
| 6.3.2 |
Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen
Es gibt hierzu 37 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2011 |
| § 4 Verfahren; Dauer des mobilen Arbeitens Beschäftigte, die aus persönlichem Grund vorübergehenden Bedarf an mobilem Arbeiten haben, wenden sich unter Darlegung des Grundes und nach Abstimmung mit ihren unmittelbaren Vorgesetzten an das zuständige Personalreferat. Das Personalreferat trifft seine Entscheidung aufgrund der persönlichen und dienstlichen Kriterien sowie unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der mobilen Arbeitsmittel. Ist aus Sicht des Personalreferats kein vorübergehender Bedarf mehr gegeben, teilt es dies der betroffenen Person mit und schließt sein Verfahren ab. Macht die betroffene Person in diesem Fall einen langfristigen Bedarf geltend, gilt Absatz 2. Beschäftigte mit vorübergehendem Bedarf aus dienstlichem Grund oder mit langfristigem Bedarf an mobilem Arbeiten wenden sich an das Organisationsreferat. Sie legen dar, dass die persönlichen oder dienstlichen Voraussetzungen gegeben sind. Bei langfristigem Bedarf nimmt die Abteilungsleitung dazu Stellung, ob der Dienstposten für das mobile Arbeiten geeignet ist und ob sie den Wunsch nach mobiler Arbeit befürwortet. Das Organisationsreferat trifft seine Entscheidung nach den persönlichen, dienstlichen und arbeitsplatzbezogenen Kriterien sowie unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der mobilen Arbeitsmittel. Ist aus Sicht des Organisationsreferats kein Bedarf mehr gegeben, teilt es dies der betroffenen Person mit und schließt sein Verfahren ab. Vor einer ablehnenden Entscheidung werden der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung nach den gesetzlichen Bestimmungen beteiligt. Die Beschäftigten können ihre Teilnahme am mobilen Arbeiten jederzeit beenden. Das federführende Referat kann die Teilnahme am mobilen Arbeiten jederzeit aus wichtigem Grund beenden. Die betroffene Person ist anzuhören; auf ihren Wunsch können ein Mitglied des Personalrats, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /201 |
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