Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.2 Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen

Es gibt hierzu 37 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Forstwirtschaft 2011
§ 10 Beendigung der Teilnahme
Die Dienststelle und die Beschäftigten sind, neben der Möglichkeit einer einvernehmlichen Regelung, berechtigt, die Teilnahme am Modell FAO jederzeit aus dienstlichen oder anderen Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende oder aus dringenden dienstlichen Gründen sowie aus anderen wichtigen Gründen sofort vorzeitig zu beenden.

Bei Wegfall der die Teilnahme am Modell FAO begründenden Tatsachen (§ 2 Abs. 2) endet FAO, wesentliche Änderungen der begründenden Tatsachen sind der personalführenden Stelle unverzüglich anzuzeigen.

§ 11 Weisungs- und Direktionsrecht
Die Rechte der Dienststelle als Dienstherr beziehungsweise Arbeitgeber gegenüber dem Teilnehmer/der Teilnehmerin am Modell FAO bleiben unberührt.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /217
Textauszug 9 von 37 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen