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Alle Rechte vorbehalten
| 6.3 | Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze |
| 6.3.2 |
Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen
Es gibt hierzu 37 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Forstwirtschaft 2011 |
| § 10 Beendigung der Teilnahme Die Dienststelle und die Beschäftigten sind, neben der Möglichkeit einer einvernehmlichen Regelung, berechtigt, die Teilnahme am Modell FAO jederzeit aus dienstlichen oder anderen Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende oder aus dringenden dienstlichen Gründen sowie aus anderen wichtigen Gründen sofort vorzeitig zu beenden. Bei Wegfall der die Teilnahme am Modell FAO begründenden Tatsachen (§ 2 Abs. 2) endet FAO, wesentliche Änderungen der begründenden Tatsachen sind der personalführenden Stelle unverzüglich anzuzeigen. § 11 Weisungs- und Direktionsrecht Die Rechte der Dienststelle als Dienstherr beziehungsweise Arbeitgeber gegenüber dem Teilnehmer/der Teilnehmerin am Modell FAO bleiben unberührt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /217 |
| Textauszug 9 von 37 | « vorheriger | nächster » |