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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.3 Information und Qualifikation

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Tankstellen, Kfz.-Reparatur und -Handel 2016
Information und Qualifikation der Beschäftigten
Alle Beschäftigten werden vor Aufnahme der mobilen Arbeit über die gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Bestimmungen sowie Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen unterrichtet. Sie bekommen Verhaltensregeln aufgezeigt, werden über die möglichen Gefahren sensibilisiert und regelmäßig über Veränderungen und Ergänzungen nachgeschult, die Regelungen des mobilen Arbeitens betreffend. Gemäß Ziffer 6 dieser Vereinbarung erfolgt insbesondere eine Schulung in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz. Das Schulungskonzept und dessen Inhalte sind in Anlage 3 abgelegt.
Den Beschäftigten kommt bei mobiler Arbeit eine erhöhte Verantwortung zu, auch selbst die geltenden Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /269
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