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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.3 Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
6.3.3 Information und Qualifikation

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2013
Qualifizierung - Mobilarbeitsführerschein
Alle betroffenen Mitarbeiter werden in der Regel vor Beginn der Mobilarbeit in allen wichtigen Belangen u. a. des Informations-/Datenschutzes, des Arbeitszeitgesetzes, der Arbeitsplatzgestaltung inkl. Ergonomie und Gesundheitsförderung sowie zu den Rechten und Pflichten aller Beteiligten im Rahmen einer Qualifizierung "Mobilarbeitsführerschein" weitergebildet Vorgesetzte, die mobil arbeitende Mitarbeiter führen, werden zusätzlich führungsspezifisch informiert und qualifiziert.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /219
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