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| 6.4 | Regelungen zur Arbeitsstätte und zum Arbeitsschutz |
| 6.4.1 |
Arbeitsstätte, Arbeitsort
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2012 |
| § 10 Teleheimarbeitsplatz In begründeten Ausnahmefällen können Beschäftigte ihre Arbeit ausschließlich zu Hause erledigen, sog. Teleheimarbeitsplatz. Für den Antrag gilt § 4 Ziffer 1 der Betriebsvereinbarung. Die Gesellschaft stellt diesen Beschäftigten das zur Einrichtung eines Teleheimarbeitsplatzes erforderliche Mobiliar zur Verfügung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /220 |
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