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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.4 Regelungen zur Arbeitsstätte und zum Arbeitsschutz
6.4.1 Arbeitsstätte, Arbeitsort

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2012
§ 10 Teleheimarbeitsplatz
In begründeten Ausnahmefällen können Beschäftigte ihre Arbeit ausschließlich zu Hause erledigen, sog. Teleheimarbeitsplatz. Für den Antrag gilt § 4 Ziffer 1 der Betriebsvereinbarung.

Die Gesellschaft stellt diesen Beschäftigten das zur Einrichtung eines Teleheimarbeitsplatzes erforderliche Mobiliar zur Verfügung.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /220
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