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| 6.4 | Regelungen zur Arbeitsstätte und zum Arbeitsschutz |
| 6.4.1 |
Arbeitsstätte, Arbeitsort
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 |
| § 7 Betriebliche Arbeitsstätte Für die im Schwerpunkt im Betrieb zu erbringende Arbeitsleistung wird dem Arbeitnehmer ein für die Aufgabenerledigung geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf einen fest zugewiesenen persönlichen Arbeitsplatz besteht nicht. Näheres ist durch die Betriebsparteien zu vereinbaren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /272 |
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