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| 6.4 | Regelungen zur Arbeitsstätte und zum Arbeitsschutz |
| 6.4.2 |
Arbeitsschutz
Es gibt hierzu 19 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2014 |
| Unfallschutz Der Mitarbeiter ist im Rahmen der versicherten Tätigkeit auch während des mobilen Arbeitens durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Personen- und Sachschäden [Die Firma] deckt die aus dem mobilen Arbeiten erwachsenden Risiken so ab, wie es für betriebliche Tätigkeiten am Standort im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen üblich ist. Die Haftung des Mitarbeiters sowie der in seinem Haushalt lebenden Personen für Beschädigung und Abhandenkommen der eingesetzten Geräte sowie Hard- und Softwareeinrichtungen, also der von [der Firma] zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. [Die Firma] stellt Mitarbeiter auch im Rahmen des mobilen Arbeitens von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, sofern und soweit das schadensursächliche Verhalten des Mitarbeiters betrieblich veranlasst war und der Mitarbeiter bzw. die in seinem Haushalt lebenden Personen den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht haben. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /221 |
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