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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.4 Regelungen zur Arbeitsstätte und zum Arbeitsschutz
6.4.2 Arbeitsschutz

Es gibt hierzu 19 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2013
§ 6 Beratung über die Arbeitssicherheit
Zur Sicherstellung der Voraussetzungen nach § 4 wird die Arbeitgeberin eine Beratung über die Arbeitssicherheit vor Ort im Home Office anbieten, die durch einen Sicherheitsbeauftragten durchgeführt wird.

Die Home Office-Arbeit kann erst nach der Beratung aufgenommen werden.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /241
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