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| 6.4 | Regelungen zur Arbeitsstätte und zum Arbeitsschutz |
| 6.4.2 |
Arbeitsschutz
Es gibt hierzu 19 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2013 |
| § 6 Beratung über die Arbeitssicherheit Zur Sicherstellung der Voraussetzungen nach § 4 wird die Arbeitgeberin eine Beratung über die Arbeitssicherheit vor Ort im Home Office anbieten, die durch einen Sicherheitsbeauftragten durchgeführt wird. Die Home Office-Arbeit kann erst nach der Beratung aufgenommen werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /241 |
| Textauszug 13 von 19 | « vorheriger | nächster » |