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| 6.4 | Regelungen zur Arbeitsstätte und zum Arbeitsschutz |
| 6.4.2 |
Arbeitsschutz
Es gibt hierzu 19 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2013 |
| § 9 Arbeitsschutz: Die häusliche Arbeitsstätte muss sich in einem Raum befinden, der für die Arbeitserledigung unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet ist. Den Arbeitsschutzbestimmungen muss Rechnung getragen werden. Für Arbeitsunfälle während der Home Office-Arbeitszeit am Home Office-Arbeitsplatz besteht der Schutz der betrieblichen Unfallversicherung fort. Der AN verpflichtet sich, Beauftragten des Arbeitgebers bzw. des Betriebsrats sowie Sicherheits- und Datenschutzbeauftragten nach einer terminlichen Absprache Zugang zu dem häuslichen Arbeitsplatz zu gewähren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /252 |
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