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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.4 Regelungen zur Arbeitsstätte und zum Arbeitsschutz
6.4.2 Arbeitsschutz

Es gibt hierzu 19 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Anonym 2013
§ 4 Anforderungen an die häusliche Arbeitsstätte
Es besteht der Grundsatz, dass kein Zweitarbeitsplatz zu Hause eingerichtet werden soll, da der Arbeitsplatz im Büro ist. Der Mitarbeiter hat dafür Sorge zu tragen, dass der in die Arbeit einzubeziehende häusliche Bereich, für die entsprechende Arbeit geeignet ist und über die notwendigen technischen und ergonomischen Voraussetzungen verfügt.
Die telefonische Erreichbarkeit muss für die Zeit der täglichen Sollarbeitszeit gewährleistet sein. Bei abweichenden Regelungen muss die Zustimmung des Vorgesetzten eingeholt werden. Der Mitarbeiter stellt sicher, dass eingehende Anrufe nur von ihm persönlich und nicht durch Dritte entgegengenommen werden.
Die Nutzung von Microsoft Lync unterliegt der jeweils gültigen Fassung der Konzernbetriebsvereinbarung Lync.
Der Mitarbeiter bestätigt jährlich durch Vorlage seiner unterschriebenen [...]-Zertifikate (alternativ: Selbstauskunft), dass die Bestimmungen der Arbeitsstätten- und Bildschirmverordnung eingehalten werden.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /268
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