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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.4 Regelungen zur Arbeitsstätte und zum Arbeitsschutz
6.4.2 Arbeitsschutz

Es gibt hierzu 19 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2010
Arbeitsschutz
Für mobile Arbeit gilt der Arbeitsschutz gleichermaßen wie bei den nicht mobil arbeitenden Mitarbeitern. Mobile arbeitende Mitarbeiter sind umfassend über die Gefahren mobiler Arbeit zu unterrichten. Ebenso sind sie in der Gestaltung ihrer mobilen Arbeitsumgebung und geeigneter körperlicher Entlastungszyklen zu unterweisen. Mobile Arbeit ist ferner zum Gegenstand einer Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz zu machen, wie dies schon in der entsprechenden Verabredung zwischen BR und [...]-Leitung geregelt ist.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /190
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