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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.5 Arbeitszeit
6.5.1 Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung

Es gibt hierzu 35 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2012
Arbeitszeit
Die gesetzlichen und betrieblichen Regelungen zur Arbeitszeit gelten auch für Mitarbeiter, die an WebCommuting teilnehmen. Die Betriebsvereinbarung zur Regelung von Arbeitszeiten und Mehr arbeit findet mit folgenden Ergänzungen Anwendung:
Die Aufteilung der Arbeitszeit auf die betriebliche und die häusliche Arbeitsstätte ist bei der alternierenden Telearbeit zwischen Unternehmen und Mitarbeiter zu vereinbaren. Alternierende Telearbeit liegt vor, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung teilweise in seiner Wohnung (häusliche Arbeitsstätte) und teilweise innerhalb der Räume des Unternehmens (betriebliche Arbeitsstätte) erbringt.
Bei der mobilen Telearbeit ist die Aufteilung zwischen betrieblicher Arbeitsstätte und wechselnden Einsatzstellen sowie der häuslichen Arbeitsstätte zwischen Unternehmen und Mitarbeiter zu vereinbaren.
Mehrarbeit liegt vor, wenn die vereinbarte tägliche Arbeitszeit überschritten wird. Für Mehrarbeit im Rahmen der Telearbeit gelten die betrieblichen Regelungen.

Zeiterfassung
Die Erfassung der Arbeitszeit erfolgt nach den jeweils geltenden betrieblichen Regelungen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /215
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