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| 6.5 | Arbeitszeit |
| 6.5.1 |
Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung
Es gibt hierzu 35 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2013 |
| Arbeitszeit Die gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen, insbesondere zu Ruhezeiten und zur maximalen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sind einzuhalten. Angeordnete Mehrarbeit und angeordnetes Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit (z. B. in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen, wenn diese Zeiten bzw. Tage nicht Bestandteil des jeweiligen Arbeitszeitmodells sind), sind nur möglich, wenn diese durch den Vorgesetzten veranlasst wurden und diesen vom Personalwesen und Betriebsrat zugestimmt wurde. In diesen Fällen fallen für Tarifmitarbeiter die entsprechenden Zuschläge gemäß den tariflichen und betrieblichen Regelungen an. Mitarbeiter mit Zeiterfassung Mitarbeiter mit Zeiterfassung erfassen die in den Räumlichkeiten der [Firma] erbrachten Arbeitszeiten gemäß den geltenden Regelungen. Die Zeiten von Mobilarbeit können vom Mitarbeiter freiwillig tageszeitgenau notiert werden. Mobilarbeit muss vom Mitarbeiter im Zeiterfassungssystem folgendermaßen erfasst werden: - Ganztägige Mobilarbeit wird möglichst im Voraus, spätestens am Mobilarbeitstag erfasst und systemseitig mit der täglichen Sollarbeitszeit belegt. Der Mitarbeiter hat dabei selbstverantwortlich für einen Ausgleich von Mehr- oder Minderzeiten für diese Tage zu sorgen. - Wenn weder ganztägige Mobilarbeit noch eine andere An- oder Abwesenheit an Mobilarbeit erfasst. - Alle anderen in einer Woche geleisteten tagesanteiligen Mobilarbeitszeiten werden aufsummiert als Wochensumme erfasst. Die Eingabe dieser Wochensumme ist spätestens innerhalb der folgenden 14 Tage nach Ablauf der jeweiligen Woche durchzuführen. Durch die Erfassung der Mobilarbeitszeiten wird das [...]-Zeitkonto entsprechend erhöht. Bei tagesanteiliger Mobilarbeit werden nur tatsächliche Arbeitszeiten (ohne Pausen und andere private Unterbrechungen) erfasst. Ein automatischer Abzug unbezahlter Pausen erfolgt daher nicht. Die Zeiterfassung bei Zeitarbeitskräften ist in Abhängigkeit von den technischen Möglichkeiten sowie den Vorgaben der betroffenen Dienstleister auszugestalten. Mitarbeiter ohne Zeiterfassung Mobilarbeit wird nicht im Zeiterfassungssystem erfasst. Es gelten die einschlägigen Arbeitszeitregelungen. Erreichbarkeit und Reaktionszeit während der Mobilarbeit Der Mitarbeiter stimmt mit seinem Vorgesetzten unter Berücksichtigung und Abwägung betrieblicher und privater Erfordernisse seine Erreichbarkeit ab. Diese orientiert sich an der im jeweiligen Team üblichen Lage der Arbeitszeit, kann aber auf Wunsch des Mitarbeiters davon abweichen. Außerhalb der abgestimmten Zeiten der Erreichbarkeit hat der Mitarbeiter im Sinne der Ruhe und Erholung das Recht, nicht erreichbar zu sein. Dazu zählen in der Regel - soweit nicht Bestandteil des jeweiligen Arbeitszeitmodells - die Abend- und Morgenstunden sowie Samstage, Sonn- und Feiertage. Der Mitarbeiter muss außerdem die Möglichkeit haben, die ihm übertragenen Aufgaben in einer angemessenen Zeit innerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder innerhalb der mit seinem Vorgesetzten abgestimmten Mobilarbeitszeiten erledigen zu können (Reaktionszeit). Die gesetzlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen, u. a. zu Gleitzeit, Urlaub, Arbeitsunfähigkeit sowie zur Sonn- und Feiertagsruhe, sind auch bei der Erreichbarkeit und Reaktionszeit einzuhalten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /219 |
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