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| 6.5 | Arbeitszeit |
| 6.5.1 |
Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung
Es gibt hierzu 35 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2014 |
| § 3 Arbeitszeit Besitz oder Nutzung des Tokens begründen für sich keinen Anspruch auf Anrechnung als Arbeitszeit. Die Frage, ob die Zeiten der Nutzung des Tokens als Dienst- oder Arbeitszeit zu bewerten sind, richtet sich nach der Dienstvereinbarung über die Regelung der täglichen Arbeitszeit. Die Nutzung außerhalb der Kernarbeitszeit beruht grundsätzlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Bei Dienstreisen gilt die Regelarbeitszeit. In Ausnahmefällen kann zwischen der/dem Vorgesetzten und der/dem Mitarbeiter/in die Nutzung des Token vereinbart werden, wenn damit eine zwingende Anwesenheitspflicht in der Dienststelle vermieden werden kann. Die Anrechnung der Arbeitszeit aufgrund dienstlicher Erfordernisse erfolgt in Absprache zwischen der/dem unmittelbaren Vorgesetzten und der/dem Beschäftigten. Die abgestimmte Arbeitszeit ist nachträglich als Korrektur zu erfassen und über den/die unmittelbare/n Vorgesetzte/n weiterzuleiten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /221 |
| Textauszug 15 von 35 | « vorheriger | nächster » |