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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.5 Arbeitszeit
6.5.1 Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung

Es gibt hierzu 35 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2013
§ 5 Arbeitszeit und Zeiterfassung
Für die Dauer der Arbeitszeit auch am häuslichen Arbeitsplatz sind die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes, zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz, einzuhalten.

Die Bestimmungen der bestehenden Betriebsvereinbarung über die Überstundenregelung sind einzuhalten.

Der Mitarbeiter erfasst die Arbeitszeit am häuslichen Arbeitsplatz manuell und überträgt diese in das elektronische Zeiterfassungssystem im Unternehmen. Ist der Mitarbeiter über eine VPN-Leitung an die Server des Unternehmens angeschlossen, so kann er seine Arbeitszeit elektronisch erfassen.

§ 6 Technische Störungen
Technische Störungen gehen nicht zu Lasten des Mitarbeiters, sofern er dadurch an der Ausübung seiner Tätigkeit am häuslichen Arbeitsplatz gehindert ist. Bei technischen Störungen hat sich der Mitarbeiter mit seinem Vorgesetzten in Verbindung zu setzen, um kurzfristige Hilfsmaßnahmen einleiten zu können.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /229
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