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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.5 Arbeitszeit
6.5.1 Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung

Es gibt hierzu 35 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2013
§ 10 Arbeitszeit
Fahrten zwischen dem Betrieb der Arbeitgeberin und dem Home Office sind keine Arbeitszeit. Vorstehender § 8 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.

Ausgleichspflichtige Mehrarbeit liegt nur vor, wenn diese von der Arbeitgeberin im Voraus angeordnet oder im Vorhinein vom Arbeitnehmer mit Zustimmung der Arbeitgeberin angemeldet wird. Im Rahmen des vom Arbeitnehmer selbst bestimmten Arbeitszeitanteils ist ausgleichspflichtige Mehrarbeit ausgeschlossen. Das Vorstehende gilt entsprechend für Ausgleichsregelungen die Arbeitsleistungen zu ungünstigen Zeiten betreffen.

Die Arbeitgeberin ist berechtigt, im Rahmen der üblichen Arbeitszeit Ansprechzeiten festzulegen, in denen der Arbeitnehmer im Home Office anwesend und erreichbar zu sein hat. Außerhalb dieser Zeiten ist der Arbeitnehmer in der Bestimmung der Lage seiner Arbeitszeit bei der Home Office-Arbeit frei.

Im Übrigen gelten die Regelungen zur Arbeitszeit. Soweit Arbeitnehmer an der Zeiterfassung teilnehmen, erfolgt im Hinblick auf die Home Office-Arbeit ein manuelles Nachtragen der geleisteten Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bleiben unberührt.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /241
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