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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.5 Arbeitszeit
6.5.1 Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung

Es gibt hierzu 35 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2014
§ 4 Arbeitszeit
Die vertraglich zu leistende Arbeitszeit des Mitarbeiters bleibt unverändert. Die flexiblen oder ggf. festen Arbeitszeiten sind auf die betriebliche und im Home Office zu leistende Zeit aufzuteilen. Die Aufteilung der Arbeitszeit auf die jeweilige Arbeitsstätte wird zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter schriftlich festgelegt (siehe Anlage 2).
Bezüglich der Arbeitszeiten gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen und betrieblichen Regelungen.

Fahrten zum Betrieb
Als Fahrten zum Betrieb gelten Fahrten zwischen dem Home Office und dem in der Vereinbarung festgelegten Dienstsitz.
Der Mitarbeiter darf in außergewöhnlichen, unaufschiebbaren Fällen aus dem Home Office in den Betrieb gerufen werden, wenn seine Anwesenheit dort unabdingbar ist.
In diesen Fällen können dem Mitarbeiter bis zu 4-mal pro Kalendermonat die Fahrzeiten und Fahrtkosten zugemutet werden, sofern er mehr als 3 Tage pro Woche im Home Office arbeitet.

Ausfallzeiten, bedingt durch technische Störungen und/oder bedingt durch Gründe, die durch den Mitarbeiter nicht zu vertreten sind, gelten als Arbeitszeit. Sie sind dem Vorgesetzten umgehend zu melden.

Bei Urlaub und Krankheit gelten für den Mitarbeiter im Home Office die gleichen Regelungen wie für Mitarbeiter in der betrieblichen Arbeitsstätte.

Der Mitarbeiter erfasst die geleisteten Arbeitszeiten (Selbstaufzeichnung) entsprechend den geltenden betrieblichen Regelungen und ist zur Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten verpflichtet.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /247
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