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| 6.5 | Arbeitszeit |
| 6.5.1 |
Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung
Es gibt hierzu 35 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2014 |
| § 3 Rahmenbedingungen Das Mobile Arbeiten soll das zweifache der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit pro Jahr nicht überschreiten, d. h. bei einer Vollzeitbeschäftigung höchstens zehn Arbeitstage bzw. 80 Stunden pro Jahr (Teilzeitkräfte entsprechend weniger). Der interne Arbeitsplatz des Mitarbeiters im [Firma] muss in jedem Fall erhalten bleiben. Sofern kontinuierlicher Bedarf an Mobilem Arbeiten besteht, soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für den Abschluss eines Telearbeitsvertrages erfüllt sind. Die Arbeitszeitregelung des [Unternehmens] gilt grundsätzlich fort. Der Mitarbeiter ist berechtigt, die Arbeitszeit im Rahmen des Mobilen Arbeitens flexibel zu gestalten. Sofern feste Erreichbarkeitszeiten erforderlich sind, sind diese in Absprache mit der jeweiligen Führungskraft festzulegen. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind zu beachten. Ansprüche auf Zeitzuschläge etc. entstehen nicht. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /225 |
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