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| 6.5 | Arbeitszeit |
| 6.5.1 |
Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung
Es gibt hierzu 35 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2013 |
| § 10 Erreichbarkeit Der AN im Home Office verpflichtet sich, innerhalb der Kernarbeitszeiten bzw. zu den vereinbarten Zeiten erreichbar zu sein. Zur Sicherstellung der betrieblichen Abläufe hat der Beschäftigte seinen Auskunft- und Informationspflichten am Home Office-Arbeitsplatz nachzukommen und muss seine Anwesenheit bei notwendigen bzw. angeordneten Besprechungen/Einsätzen im Betrieb oder an externen Orten garantieren. Ausnahmen von der vereinbarten Verteilung der Arbeitszeit, z. B. aufgrund dringender dienstlicher Erfordernisse, sind in Absprache zwischen dem Home Office AN und dem zuständigen Vorgesetzten möglich. Der AN ist für Urlaubs- und Gleitzeitansprüche von Kollegen auch während seiner Home Office-Zeiten an seinem Home Office-Arbeitsplatz vertretungspflichtig. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /252 |
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