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| 6.5 | Arbeitszeit |
| 6.5.1 |
Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung
Es gibt hierzu 35 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2013 |
| § 12.2. Kurzfristige Home Office-Tätigkeit: Grundsätzlich ist es bei Bedarf des AN auch möglich, kurzfristig und für einen begrenzten Zeitraum Home Office zu beantragen. Dies erfolgt in Abstimmung und mit Genehmigung durch den Vorgesetzten bzw. durch die Personalabteilung und kann idealerweise elektronisch unter Angabe von Zeitpunkt und Dauer, erfolgen. Die Erreichbarkeit des AN am Home Office-Arbeitsplatz ist im Mitarbeiterkalender umgehend zu vermerken. § 12.3. Erbringung der Arbeitszeit: Im Home Office kann nur die Regelarbeitszeit erbracht werden. Mehrarbeit muss im Einzelfall von den Vorgesetzten im Voraus angeordnet werden, um einen Anspruch auf Abgeltung auszulösen (dies gilt auch im Anwendungsfall von § 12.1 und § 12.2). |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /252 |
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