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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.5 Arbeitszeit
6.5.1 Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung

Es gibt hierzu 35 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2014
§ 3 Arbeitszeit
Die Arbeit mit vom Arbeitgeber überlassenen mobilen Arbeitsmitteln ist Arbeitszeit und durch die Mitarbeiter zu dokumentieren.
Es gilt die in der Dienstvereinbarung "Variable Arbeitszeit" vereinbarte Rahmenarbeitszeit (aktuell: montags - freitags 06:30 Uhr - 20:00 Uhr). Abweichungen hiervon sind zu beantragen.
Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind einzuhalten.
Eine Arbeit mit mobilen Arbeitsmitteln ist während des Urlaubs oder während einer Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich nicht gestattet.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /258
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