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| 6.5 | Arbeitszeit |
| 6.5.1 |
Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung
Es gibt hierzu 35 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2014 |
| § 3 Arbeitszeit Die Arbeit mit vom Arbeitgeber überlassenen mobilen Arbeitsmitteln ist Arbeitszeit und durch die Mitarbeiter zu dokumentieren. Es gilt die in der Dienstvereinbarung "Variable Arbeitszeit" vereinbarte Rahmenarbeitszeit (aktuell: montags - freitags 06:30 Uhr - 20:00 Uhr). Abweichungen hiervon sind zu beantragen. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind einzuhalten. Eine Arbeit mit mobilen Arbeitsmitteln ist während des Urlaubs oder während einer Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich nicht gestattet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /258 |
| Textauszug 23 von 35 | « vorheriger | nächster » |