http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 6.5 | Arbeitszeit |
| 6.5.1 |
Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung
Es gibt hierzu 35 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Anonym 2013 |
| § 3 Auf- und Verteilung der Arbeitszeit Arbeits- und Abwesenheitszeiten sowie Vertretungen sind rechtzeitig untereinander und mit dem Vorgesetzten abzustimmen, sodass die betrieblichen Anforderungen erfüllt werden können. Die Aufteilung sowie die Verteilung und die Lage der nicht betrieblichen Arbeitszeit sind zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten einvernehmlich zu regeln. Ist eine Einigung über das flexible Arbeiten zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem nicht möglich, so erfolgt ein weiteres Gespräch mit dem nächst höheren Vorgesetzten. Ist weiterhin keine Einigung möglich, wird unverzüglich die Einberufung einer paritätisch besetzten Kommission, bestehend aus jeweils zwei Vertretern der Arbeitnehmerseite (davon mind. 1 Betriebsrat) und der Arbeitgeberseite (mind. 1 HR-Mitarbeiter) auf betrieblicher Ebene initiiert und eine Einigung herbeigeführt Der Mehrheitsbeschluss ist dann bindend. Die Möglichkeit des flexiblen Arbeitens kann bis zu 2 Tagen pro Woche in Anspruch genommen werden. Diese Möglichkeit ist keine vertragliche Vereinbarung zur Festschreibung einer regelmäßigen Tätigkeit außerhalb des Bürostandortes [Ort]. Für diese Tage wird die benötigte Zeit, aber max. die regelmäßige tägliche- Sollarbeitszeit zuzüglich der dementsprechenden Pausen eingetragen, sofern hierfür im Vorfeld mit dem Vorgesetzten anhand des tatsächlichen Anfalls an Arbeitsstunden keine abweichende Regelung im Einzelfall getroffen wurde. Die Mitarbeiter erfassen die Arbeitszeit [...] unter dem Punkt "Telearbeit" (Flex. Arbeiten). |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /268 |
| Textauszug 28 von 35 | « vorheriger | nächster » |