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| 6.5 | Arbeitszeit |
| 6.5.1 |
Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung
Es gibt hierzu 35 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Tankstellen, Kfz.-Reparatur und -Handel 2016 |
| Arbeitszeiten Die Beschäftigten verfügen bei der Mobilen Arbeit über großen individuellen Spielraum. Die Lage der Arbeitszeit kann unter Berücksichtigung der betrieblichen Aufgaben, Ziele und Termine sowie der mit dem Vorgesetzten gemäß Ziffer 5 getroffenen Absprachen frei gewählt werden, wobei der betriebliche vorgegebene Arbeitszeitrahmen einzuhalten ist (bei Gleitzeit aktuell: 06:30 Uhr bis 19:00 Uhr). Mobile Arbeit dient nicht zur Verlängerung der Arbeitszeit und deshalb ist eine Erhöhung der Arbeitszeit über die vertraglich vereinbarte hinaus verboten und auszuschließen. Außerhalb des individuellen und betrieblichen Arbeitszeitrahmens haben die Beschäftigten ein Recht auf Nichterreichbarkeit. Die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu Höchstarbeitszeit, Erholungspausen, Ruhezeiten zwischen Arbeitstagen und das gesetzlichem Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen sind einzuhalten. Die regelmäßige Arbeitszeit gemäß § 7.1 und § 7.1.1 Manteltarifvertrag verteilt sich für Beschäftigte in mobiler Arbeit auf Werktage von Montag bis Freitag. Die Zeiteinteilung durch den Mitarbeiter hat so zu erfolgen, dass ohne vorherige Anordnung durch den Vorgesetzten keine Ansprüche auf Zahlung von Zeitzuschlägen - z. B. für Mehr -oder Nachtarbeit - entstehen. Die Arbeitszeit außerhalb des Betriebs muss durch die Beschäftigten selbstständig erfasst und dokumentiert werden. Die Dokumentation kann entweder pauschal mit Anfangs- und Endzeit und Summe der Pausenzeiten oder detailliert erfolgen. Regelungen zur Zusammenarbeit und eventuell notwendiger Erreichbarkeit der Beschäftigten werden in Absprache zwischen Beschäftigten und Führungskraft gemäß Ziffer 5 vereinbart. Die durch elektronischen Datenaustausch anfallenden Verbindungsdaten (z. B. Log-Daten des VPN und Telefondaten) werden nicht für eine Zeitkontrolle oder weitergehende Leistungs- und Verhaltenskontrollen genutzt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /269 |
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