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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.5 Arbeitszeit
6.5.1 Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung

Es gibt hierzu 35 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2011
§ 5 Missbräuchliche Verwendung alternierendes Arbeiten
Bei einer missbräuchlichen Verwendung dieser Betriebsvereinbarung kann dem Mitarbeiter die Genehmigung für die weitere alternierende Arbeitsweise entzogen werden, außerdem können Disziplinarmaßnahmen im dafür geltenden Verfahren eingeleitet werden.

§ 6 Pflege versorgungsbedürftiger Personen
Alternierende Arbeit darf nicht dazu genutzt werden, die Pflege versorgungsbedürftiger Personen zu gewährleisten. Die Pflege versorgungsbedürftiger Personen muss auf gleiche Weise sichergestellt werden, als ob der Mitarbeiter im Büro arbeiten würde. Wie sonst auch üblich, müssen Mitarbeiter, die aus irgendeinem Grund diese Riege nicht sicherstellen können, einen Urlaubstag nehmen oder die gesetzlichen Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /192
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