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| 6.6 | Haftung, Kosten und Versicherungsfragen |
| 6.6.1 |
Versicherung/Haftung
Es gibt hierzu 22 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Elektro 2013 |
| [...] - Haftung Die Haftung des Arbeitnehmers und der in seinem Haushalt lebenden Familienangehörigen sowie berechtigter Besucher für Beschädigung und Abhandenkommen überlassener Arbeitsmittel ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Besteht im Falle einer Beschädigung durch berechtigte Besucher keine Haftpflichtversicherung, wird im Einzelfall entschieden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, wenn diese berechtigt sind und ursächlich ein Zusammenhang mit der außerbetrieblichen Arbeitsstätte in der Wohnung besteht. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Im Übrigen gelten die allgemeinen Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /256 |
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