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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.6 Haftung, Kosten und Versicherungsfragen
6.6.1 Versicherung/Haftung

Es gibt hierzu 22 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016
§ 9 Gesetzliche Unfallversicherung
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bestimmt sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Danach ergeben sich in Bezug auf die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitsleistungen im häuslichen Bereich des Arbeitnehmers keine Änderungen. Die Feststellung, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für einen Arbeits- oder Wegeunfall vorliegen, obliegt der BG [Berufsgenossenschaft] Verkehr.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /272
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