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| 6.6 | Haftung, Kosten und Versicherungsfragen |
| 6.6.1 |
Versicherung/Haftung
Es gibt hierzu 22 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 |
| § 9 Gesetzliche Unfallversicherung Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bestimmt sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Danach ergeben sich in Bezug auf die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitsleistungen im häuslichen Bereich des Arbeitnehmers keine Änderungen. Die Feststellung, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für einen Arbeits- oder Wegeunfall vorliegen, obliegt der BG [Berufsgenossenschaft] Verkehr. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /272 |
| Textauszug 17 von 22 | « vorheriger | nächster » |