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| 6.6 | Haftung, Kosten und Versicherungsfragen |
| 6.6.1 |
Versicherung/Haftung
Es gibt hierzu 22 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Bildungseinrichtung 2010 |
| § 8 Haftung Diese Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung in Kraft. Die Vereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Vereinbarung gilt diese weiter. Werden Vorschriften dieser Vereinbarung durch gesetzliche oder tarifliche Regelungen ersetzt oder hinfällig, gelten die gesetzlichen oder tariflichen Regelungen. Nicht von diesen Regelungen erfasste Teile der Vereinbarung bleiben weiterhin gültig. Die Vereinbarung ist unverzüglich den geänderten Regelungen anzupassen. Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragspartner, die Vereinbarung auch ohne Kündigung neu zu fassen, wenn Erfahrungen aus der Praxis dies erfordern. Die Dienststelle führt jährlich eine Überprüfung der in der Präambel formulierten Ziele gemeinsam mit dem Personalrat, der Frauenbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung durch. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /196 |
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