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| 6.6 | Haftung, Kosten und Versicherungsfragen |
| 6.6.1 |
Versicherung/Haftung
Es gibt hierzu 22 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2012 |
| § 9 Haftung Für die Beschäftigten, die bei der mobilen Arbeit einen Schaden verursacht haben, gelten die allgemeinen Grundsätze der Haftungsbegrenzung im Arbeitsverhältnis. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeits- und Wegeunfälle richtet sich nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Gesellschaft gewährt Versicherungsschutz für die Risiken, die mit der zur Verfügung gestellten Hard- und Software während der dienstlichen Nutzung verbunden sind. Den Beschäftigten obliegen unverzügliche Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten hinsichtlich aller Schadensfälle gegenüber der Gesellschaft. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /220 |
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