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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.6 Haftung, Kosten und Versicherungsfragen
6.6.1 Versicherung/Haftung

Es gibt hierzu 22 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2012
§ 9 Haftung
Für die Beschäftigten, die bei der mobilen Arbeit einen Schaden verursacht haben, gelten die allgemeinen Grundsätze der Haftungsbegrenzung im Arbeitsverhältnis.

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeits- und Wegeunfälle richtet sich nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Gesellschaft gewährt Versicherungsschutz für die Risiken, die mit der zur Verfügung gestellten Hard- und Software während der dienstlichen Nutzung verbunden sind.

Den Beschäftigten obliegen unverzügliche Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten hinsichtlich aller Schadensfälle gegenüber der Gesellschaft.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /220
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